Der Geruch von frisch Gegrilltem gehört für viele zum Sommer wie der Cocktail an den Strand. Grillen ist längst nicht mehr nur Mittel zum Zweck, sondern zu einem echten Lifestyle geworden. Doch ist Grillen in Deutschland überall und beliebig oft erlaubt? Hier erfahren Sie, an welche Regeln Sie sich halten sollten.

Gibt es ein Grundrecht auf Grillen?

In Deutschland scheint es für jedes noch so kleine Anliegen ein Gesetz zu geben. Deshalb verwundert es Sie vielleicht, dass es fürs Grillen keine explizite Rechtsprechung gibt. Vielmehr ist das Thema in den Kontext der „gegenseitigen Rücksichtnahme“ im § 906 Abs. 1 BGB verwoben. Auch das Nachbarrechtsgesetz sowie Hausordnungen und Mietverträge können das Grillen einschränken, wenn die Wohnqualität der Mitbewohner durch Rauch- oder Geruchsbelästigung gefährdet scheint. Ein Grundrecht gibt es also genauso wenig wie ein allgemeingültiges Verbot. Deshalb empfiehlt sich, vorher die Mietbedingungen durchzulesen und im Zweifelsfall mit dem Nachbarn oder dem Vermieter direkt zu sprechen.

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Vielen Wohnungseigentümern und -mietern bleibt zum Grillen nur der Balkon. Doch dürfen Sie hier ohne Weiteres mit Holzkohlegrill, Gasgrill oder Elektrogrill Ihr Essen zubereiten? Grundsätzlich ja, denn Grillen gilt als „sozialadäquate Handlung“. Sollte der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon jedoch explizit verbieten, müssen Sie darauf Rücksicht nehmen und es unterlassen (LG Essen 10 S 438/01). Aber auch ohne Regelung ist darauf zu achten, dass Ihre Nachbarn nicht durch Rauch und Geruch sowie Ruhestörung belästigt werden, denn rücksichtloses Verhalten gilt hierzulande als Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall könnte Ihnen neben einem Bußgeld sogar eine fristlose Kündigung drohen.

Mit dem Elektrogrill auf dem Balkon

Der Elektrogrill verursacht deutlich weniger Rauch und wird deshalb in Hausordnungen und Mietverträgen oft geduldet. Doch auch hier gilt, dass Elektrogrills nicht betrieben werden dürfen, sollte ein Verbot für die Mieter niedergeschrieben sein. Auch Eigentümer müssen sich vorab darüber informieren, ob das Brutzeln mit Strom auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt ist.

Mit dem Gasgrill auf dem Balkon

Während ein Elektrogrill für viele eher eine Notlösung ist, kommt ein Gasgrill mit seiner Heizleistung dem Holzkohlegrill deutlich näher. Auch bei einem Gasgrill gibt es kein grundsätzliches Verbot. Allerdings müssen Sie für die Lagerung der Gasflasche einige Punkte beachten, da diese als Gefahrgut gelten. So dürfen Sie Ihre Gasflasche über dem Winter nicht im Keller oder in der Garage lagern. Deshalb sollten Sie die Flasche besser draußen am Grill lassen, sie nach der Benutzung zudrehen und die Schutzkappe über das Ventil stülpen.

Wo darf man grillen?

Grundsätzlich sollte das Grillen an der frischen Luft stattfinden. Ob auf dem Balkon, auf der Terrasse, im Garten oder an einer gemeinsamen Grillstelle – Hauptsache Sie beachten die geltenden Hausregeln und nehmen aufeinander Rücksicht. Vom Brutzeln in den eigenen vier Wänden wird aus verschiedensten Gründen abgeraten. Durch die Rauchentwicklung besteht ein großes Risiko für eine Kohlenmonoxidvergiftung, selbst wenn Sie dauerhaft lüften. Auch die Brandgefahr und die Verunreinigungen durch Fett sind Gründe, die dafür sprechen, das Grillen nach draußen zu verlagern.

Wie oft darf man grillen?

An dieser Frage sind sich selbst Gesetzesvertreter nicht einig. Während in Aachen maximal zweimal im Monat im Garten gegrillt werden darf (LG Aachen Az. 6 S 2/02), ist es in Stuttgart grundsätzlich erlaubt, dreimal jährlich und jeweils bis zu zwei Stunden zu grillen (LG Stuttgart, AZ 10 T 359/96). Das zeigt: es gibt zahlreiche Einzelfallentscheidungen, die von einer festen Anzahl von Grilltagen bis zu Sondergenehmigungen für lange Grillabende (vgl. OLG Oldenburg (13 U 53/02)) reichen. Wichtig ist die Einhaltung der allgemeingültigen Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit sollten Sie den geselligen Grillabend vom Balkon oder Garten auf die Innenräume verlegen und die Zimmerlautstärke nicht überschreiten, da Ihnen sonst Abmahnungen, Ordnungsgelder oder eine Kündigung drohen kann. Im Allgemeinen wird empfohlen, bei Grillpartys und ganztägigen Grillaktionen Ihre direkten Nachbarn im Vorfeld zu informieren oder sie sogar einzuladen. Das entspannt die Situation von Beginn an und kommt der Nachbarschaftsbeziehung zugute.

Fazit

Die gute Nachricht ist, dass Ihnen der Spaß am Grillen nicht genommen werden darf. Da es keine einheitliche Rechtlage gibt, was das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten verbietet, dürfen Sie unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme beliebig oft und mit allen Grilltypen (Elektrogrill, Gasgrill, Holzkohlegrill) auf Ihrem eigenen Grund und Boden brutzeln. Die einzige Bedingung ist, dass Ihr Mietvertrag oder die Hausordnung kein explizites Grillverbot beinhaltet. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie auf öffentliche Grillstellen ausweichen. Hier können Sie nach Lust und Laune Ihrer Grill-Leidenschaft nachgehen und treffen womöglich noch andere Hausbewohner, denen man sonst nicht begegnet wäre.