Egal, ob ein Zimmer am Studienort oder eine Wohnung nahe der Arbeitsstelle, wer eine Zweitwohnung bezieht, muss sie als Zweitwohnsitz anmelden. Lesen Sie nachfolgend, wie sich ein Neben- vom Hauptwohnsitz unterscheidet, wann und wo Sie die Zweitwohnung anmelden, was Sie dafür benötigen und wie hoch die Kosten sind. Wie verhält es sich mit der Steuer, Rundfunkgebühren oder bei einer doppelten Haushaltsführung? Auch dies erfahren Sie.

1. Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz – der Unterschied: Wann handelt es sich um einen Zweitwohnsitz?

Der Hauptwohnsitz ist die Wohnung, die vorwiegend genutzt wird, in der Sie sich also überwiegend aufhalten. Sie stellt den Lebensmittelpunkt dar. Die Zweitwohnung wird demnach nicht als Hauptwohnung, sondern beispielsweise für Arbeits- oder Bildungszwecke genutzt. Ob sie gemietet oder gekauft ist, spielt dabei keine Rolle. Der Hauptwohnsitz ist die Adresse, die in Ihrem Personalausweis vermerkt wird und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Als Zweitwohnsitz gilt beispielsweise auch ein Ferienhaus an der Ost- oder Nordsee, das Sie privat nutzen. Ausnahmen gibt es bei Eheleuten. Sie sind berechtigt, die Wohnung als Hauptwohnsitz anzumelden, die sie gemeinsam bewohnen, auch wenn sich ein Ehepartner berufsbedingt vermehrt an einem anderen Wohnort aufhält. Der Zweitwohnsitz wird somit üblicherweise nicht von der ganzen Familie, sondern lediglich von einem Mitglied bewohnt. Die Anmeldung einer Zweitwohnung ist nicht nötig, wenn Sie planen, sie nicht länger als ein halbes Jahr zu bewohnen. Wenn Sie im Anschluss nicht ausziehen, müssen Sie die Wohnung anmelden.

2. Zweitwohnsitz anmelden – Meldepflichten

Wann und wo muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Die Anmeldung erfolgt im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. Sie ist verpflichtend, und es gibt eine Frist von maximal zwei Wochen nach dem Umzug. In einigen Bundesländern muss die Anmeldung sogar innerhalb von einer Woche erfolgen. Wenn Sie sich zu spät oder nicht anmelden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 1.000 Euro betragen kann. Die Meldepflicht für eine Nebenwohnung gilt nur in Deutschland. Haben Sie beispielsweise eine Wohnung auf Mallorca, müssen Sie diese hierzulande nicht als Zweitwohnsitz anmelden. Beachten Sie die Gesetze des jeweiligen Landes.

Was brauche ich zur Anmeldung und wie hoch sind die Kosten?

Auf der Internetseite des Amtes finden Sie meistens einen PDF-Vordruck. Sie können diesen bereits ausgefüllt mitbringen. Entweder erscheinen Sie zur Anmeldung persönlich oder lassen sich durch eine Person mit einer Vollmacht vertreten, falls dies erlaubt ist.

Neben dem Anmeldeformular brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen Ihr Vermieter ausstellt. Gegebenenfalls können die Geburtsurkunden der Kinder, die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil erforderlich sein. In Ausnahmefällen ist die Anmeldung auch auf dem Postweg möglich, beispielsweise in Bayern. Meist werden keine Gebühren erhoben. Wenige Städte berechnen Kosten von rund zehn Euro.

Zweitwohnsitz als Student – Welchen Ort sollte ich als Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn Studenten an zwei unterschiedlichen Orten leben, ist die Wohnung, in welcher sie über die Hälfte der Zeit verbringen, ihr Hauptwohnsitz, die andere der Zweitwohnsitz. Haben Kinder beispielsweise aufgrund des Studiums eine zweite Wohnung, die sie lediglich von Montag bis Freitag nutzen, während der Lebensmittelpunkt daheim bei den Eltern bleibt, ist dies der Hauptwohnsitz und die Wohnung am Studienort die zweite Wohnung. Dies gilt auch, wenn der Student hier mehr Zeit verbringt. Persönliche Beziehungen wie die Bindung an bestimmte Personen wie die Eltern oder den Ehepartner spielen bei der Bewertung ebenso eine Rolle.

3. Zweitwohnsitz – Steuer

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer, egal, ob sich die andere Wohnung in der gleichen oder in einer anderen Stadt befindet, da die kommunale Infrastruktur und Einrichtungen wie Schwimmbäder genutzt werden. Über die genaue Höhe entscheiden die Jahreskaltmiete oder Wohnfläche. Dabei variiert der Steuersatz je nach Ort zum Teil erheblich: Er beträgt meist 5 bis 15 oder sogar 30 Prozent. Die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer ist bundeseinheitlich nicht geregelt und Angelegenheit der Gemeinde. Sie entscheidet, ob eine Steuer eingefordert wird. Dies ist insbesondere bei Groß- und Universitätsstädten der Fall. Wenn es sich um ein WG-Zimmer handelt, wird die Steuer anteilig zur genutzten Wohnfläche berechnet.

Ist es möglich, die Zweitwohnsitzsteuer abzusetzen?

Die Miete für die Wohnung oder das WG-Zimmer am Studienort kann in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbungskosten eingetragen werden. Auch die Miete lässt sich absetzen. So bekommt man zumindest einen Teil zurück erstattet. Dies gilt auch für alle, die beruflich bedingt eine zweite Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes haben und die Hauptwohnung entsprechend weit entfernt von der Arbeitsstätte liegt.

Wer ist von der Steuer befreit? Muss ich als Student auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Die Zweitwohnsitzsteuer gilt für jeden, der in der Stadt seinen Zweitwohnsitz angemeldet hat, auch für Studenten. Sie sind jedoch, genau wie Azubis, von der Besteuerung zum Teil befreit, wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Verheiratete Berufspendler und Geringverdiener müssen diese Steuer ebenso nicht entrichten. Das zuständige Einwohnermeldeamt kann Auskunft geben.

Doppelte Haushaltsführung

Damit Sie die Zweitwohnsitzsteuer über die Steuererklärung absetzen können, müssen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sein:

  • Sie haben als Arbeitnehmer Ihren eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt, beispielsweise eine Wohnung, in der Ihre Familie lebt.
  • Sie unterhalten aus beruflichen Gründen zusätzlich eine zweite Wohnung am Arbeitsort, da Ihr Lebensmittelpunkt zu weit weg liegt und ein tägliches Pendeln nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten nicht steuerfrei erstattet.

In diesen Fällen können Sie die Zweitwohnungssteuer und weitere Kosten in der Steuererklärung geltend machen, zum Beispiel für die Miete, Renovierung, Möbel, Rundfunkgebühren und Heimfahrten. Die Kosten werden vom Finanzamt in der Relation zu den entrichteten Lohnsteuern zurückerstattet.

4. Wie verhält es sich mit einem Zweitwohnsitz und GEZ? Muss ich für die Zweitwohnung Rundfunkgebühren bezahlen?

Jeder Haushalt ist inzwischen dazu verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Bei einer Zweitwohnung entstehen jedoch keine zusätzlichen Kosten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden. Sie können beim Beitragsservice hierfür einen schriftlichen Antrag auf Befreiung stellen. Fügen Sie die Meldebescheinigung für den Haupt- bzw. Zweitwohnsitz hinzu und weisen Sie nach, dass Sie für den Hauptwohnsitz Gebühren zahlen.

5. Zusammenfassung

Ganz gleich, ob eine Wohnung oder ein WG-Zimmer am Studienort oder nahe der Arbeitsstelle, die Bleibe muss beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro immer fristgemäß als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Sonst drohen empfindliche Strafen. Zum Teil wird auch Zweitwohnsitzsteuer berechnet. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung lassen sich viele Kosten in der Steuererklärung absetzen. Rundfunkgebühren müssen Sie für die Zweitwohnung nicht entrichten.